 Kindergarten-Sommersfest 2006Aus der Präambel Stärker als je zuvor stehen Angebote zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Die evangelische Kindertagesstätte ist eine sozialpädagogische Einrichtung mit einem eigenen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag, der in kirchlicher Verantwortung wahrgenommen wird. Sie ist Dienst der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche an Eltern und Kindern, unabhängig vom religiösen Bekenntnis und von der Nationalität der Familien. Zur Erfüllung des familienunterstützenden Auftrages ist die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen und den Eltern erforderlich. Die Eltern wirken an wichtigen Entscheidungen der Kindertagesstätte mit. Was geschieht in der Kindertagesstätte? · Dem Kind wird zum Spielen viel Zeit und Raum gegeben. Gespräche, Rollen- und Stegspiele regen die sprachliche Ausdrucksfähigkeit an und eröffnen ihm neue Handlungsräume. · Durch das Angebot unterschiedlicher Materialien bieten wir dem Kind die Möglichkeit seine Geschicklichkeit zu entdecken und zu entwickeln. Experimente wecken und fördern die Phantasie des Kindes und sein schöpferisches Tun. · Die Freude an der Bewegung wird während des täglichen Spiels im Freien, beim Turnen, Tanzen und bei rhythmischen Spielen berücksichtigt; dazu gehört auch, daß wir singen und musizieren. · Bei Beobachtungen von Naturzusammenhängen, Spaziergängen und Ausflügen machen wir das Kind mit seiner näheren und weiteren Umwelt bekannt. · Wir vermitteln die grundlegenden Inhalte des christlichen Glaubens in kindgemäßer Form durch biblische Geschichten, Lieder und Gebete, sowie bei der Feier kirchlicher Feste. · Das Erfahrene vertieft das Kind durch Wiederholungen, so daß es Freude an seinem Können erlebt und Sicherheit und Selbstbewußtsein gewinnt. Informationen zur Aufnahme in die Kindertagesstätte · Die Kindertagesstätte nimmt Kinder vom 3. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht auf, unabhängig von religiösen Bekenntnis und der Nationalität. · Die Aufnahme des Kindes erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten in der Regel zu Beginn eines Betreuungsjahres. Das Betreuungsjahr beginnt jeweils am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Während des laufenden Beteuungsjahres können Kinder nur aufgenommen werden, wenn Plätze zur Verfügung stehen. · Jedes Kind muß frühestens 14 Tage vor Aufnahme in den Kindergarten ärztlich untersucht werden. Die Aufnahme erfolgt nach Vorlage der Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung, wie sie vom Gesundheitsamt vorgeschrieben ist. · Kinder die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, können in den Kindergarten aufgenommen werden, wenn ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann. · Die Entscheidung wird in Verbindung mit dem Gesundheitsamt getroffen.
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